Spielordnung FBV
Spielordnung FBV - Ligenspielbetrieb (gültig ab 01.01.2010) :
Ein Spieltag besteht aus 2 Serien á 3 Spiele (Amerikanische Spielweise).
In der 4er Mannschaft können Damen und Herren eingesetzt werden. Gespielt wird
an einem Spieltag gegen 2 Mannschaften jeweils 3 Spiele. Die Liga besteht aus Hin-
und Rückrunde.
1.1. Alle Spieler einer Mannschaft müssen die gleiche Anlage als Hausbahn
gemeldet haben (d.h. die ersten drei Stellen der FBV-Nummer müssen
identisch sein). Tritt eine Mannschaft mit einem Spieler an, der einer anderen
Hausbahn angehört, wird der betreffende Start mit 0-8 Punkten gewertet. (Bei
Einsatz in beiden Serien entsprechend 0-16 Punkte).
1.2. Alle Spieler und Spielerinnen dürfen nach einem Einsatz in einer Mannschaft
nur noch für diese spielen.
1.3. Spieler die während der Saison die Anlage wechseln, sind für keine andere
Mannschaft spielberechtigt, auch nicht mehr für die alte Mannschaft.
1.4. Sollte ein Spieler die Anlage wechseln, die zu einem anderen Bundesland
gehört, so ist er für diese Anlage sofort spielberechtigt. Bei einem weiteren
Wechsel des Bundeslandes entfällt die Spielberechtigung für die laufende
Saison.
1.5. Ein Neumitglied ist grundsätzlich erst 4 Wochen nach Eintritt und Zahlung des
FBV- Mitgliedsbeitrages für den Ligaspielbetrieb spielberechtigt.
1.6. Sollte ein FBV-Spieler während der laufenden Saison zur DBU wechseln, darf
er ab dem Zeitpunkt der ersten aktiven Teilnahme am DBU - Spielbetrieb
(Liga oder Meisterschaften der DBU) in den FBV- Ligen nicht mehr eingesetzt
werden.
1.7. Ein Spieler, der während der Saison von der DBU zum FBV wechselt, ist für
keine Mannschaft in den FBV-Ligen spielberechtigt. Ausnahme : Wechsel
nach der DBU – Saison (Ehemalige DBU–Spieler sind nach Eintritt in die FBV
zum 1. Juli eines Jahres für den Ligenspielbetrieb spielberechtigt)
1.8. An jedem Spieltag finden 2 Starts statt. Jeder Start gilt als ein Spieltag. Pro
Start darf 1 Spieler gewechselt werden. Das heißt, pro 3-er Serie darf ein
Spieler ausgetauscht werden. Die Mannschaft kann in der zweiten Serie mit
einer anderen Besetzung, wie in der ersten Serie aufgestellt werden (4 Spieler
+ einmal Wechsel). Blindspieler gelten als offizielle Spieler. Eine
Mannschaft, die gegen diese Regelung verstößt verliert den entsprechenden
Start mit 0-8 Punkten. Der betreffende Spieler wird mit 0 Pins gewertet. Eine
Wiedereinwechslung während der 3-er Serie ist nicht statthaft (z.B. Spieler will
1 und 3 Durchgang spielen).
1.9. Probewürfe dürfen alle Spieler nur am Beginn des Spieltages machen, auch
alle Ersatzspieler. Vor dem zweiten Start dürfen keine Probewürfe mehr
gemacht werden, selbst bei Austausch eines Spielers.
1.10. Muss ein Spieler während des Spieles wegen Verletzung ausgetauscht
werden, so muss der Ersatzspieler im gleichen Frame weiterspielen. Bei
Einsatz eines Blindspielers zählt nur das bis dahin erzielte Pinergebnis.
Beispiel : Verletzung im 2. Frame = Ergebnis vom 2. Frame. Verletzung im 9.
Frame = Ergebnis vom 9. Frame). Ein komplettes Spiel eines Blindspielers
wird mit 130 Pins gewertet.
1.11. Sollte ein Spieltag verlegt werden, muss der Ligaleiter eine Ligasitzung mit
den Mannschaftskapitänen einberufen. Die Abstimmung über die Verlegung
muss einstimmig sein, sonst gilt der Antrag als abgelehnt. Dieser Passus gilt
für alle Änderungen betreffend einer Liga. Von den Entscheidungen sollte der
Sportwart der FBV sowie der zuständige Ligabearbeiter schriftlich informiert
werden. Ohne Zustimmung des Sportwartes darf keine Änderung der Liga
erfolgen.
1.12. Sollte auf Grund der Bahngegebenheiten (nur 8 Bahnen, davon 2 defekt) eine
Spielpaarung nicht stattfinden können, sollen die ausgefallenen Begegnungen
am selben Spielort zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt nachgeholt werden.
Verlegungen auf eine andere Bahn sind zwar möglich (nach Absprache mit
dem Sportwart) jedoch werden die dort erzielten Ergebnisse nicht für die
Ligabestleistungen gewertet.
Wertung :
2.1. Jedes gewonnene Mannschaftsspiel wird mit 2 Punkten gewertet.
2.2. Die Gesamtserie der Mannschaft wird ebenfalls mit 2 Punkten gewertet.
2.3. Eine Mannschaft kann bei einer 3er-Serie maximal 8 Punkte gewinnen.
2.4. Bei Pingleichheit eines Mannschaftsspieles oder der Mannschaftsserie, erhält
jede Mannschaft 1 Punkt.
2.5. Jede Liga besteht aus 8 Mannschaften. Im Bedarfsfall in den unteren Klassen
mehr oder weniger Mannschaften und damit auch eine entsprechende Anzahl
an Spielen. In den oberen Klassen ist durch Startverzicht auch eine geringere
Anzahl von Mannschaften möglich.
2.6. Die Plätze 1 und 2 jeder Liga (außer der Landesliga 1) steigen in die
nächsthöhere Spielklasse auf. Die beiden letzten Plätze (außer der untersten
Klasse) jeder Liga steigen in die nächsttiefere Klasse ab.
2.7. Relegation : Eine Relegation kann im Bedarfsfall nach der Saison vom
Sportausschuss angesetzt werden
2.8. In den beiden unteren Klassen können auch mehr als 2 Mannschaften auf-
bzw. absteigen, um die Ligen entsprechend der in der neuen Saison
gemeldeten Anzahl an Mannschaften optimal aufzuteilen (6er-, 8er- oder 10er-
Liga). Des Weiteren können im Bedarfsfall in allen Klassen auch mehr als 2
Mannschaften aufsteigen, wenn z.B. in der Liga verbliebene Mannschaften zur
neuen Saison auf ihren Startplatz verzichten und die Anzahl der Mannschaften
zu gering werden würde (z.B. nur 4 oder 5)
2.9. Landesligafinale : Platz 1 und 2 der Landesliga 1 jedes Bundeslandes
berechtigt zur Teilnahme am Landesligafinale am Ende des Sportjahres. Bei
Nichtteilnahme einer der beiden Vertreter, rückt der Nächstplatzierte aus dem
jeweiligen Bundesland nach.
2.10. Sind nach Beendigung einer Ligasaison zwei oder mehr Mannschaften
punktgleich, entscheiden die gespielten Pins. Sollte auch hier Gleichheit sein,
entscheidet der direkte Vergleich der Mannschaften. Gibt es auch dabei
keinen Sieger, wird an Ort und Stelle ein Entscheidungsspiel durchgeführt.
2.11. Wird eine Mannschaft in der Rückrunde durch Nicht-Antritt bzw. Abmeldung
aus der laufenden Liga-Wertung genommen, bleiben die Ergebnisse und
Punkte der Vorrunde erhalten. Die „Zu 0“ Wertung erfolgt hierbei nur für die
Rückrunde. Bei Nicht-Antritt bzw. Abmeldung bereits in der Vorrunde werden
alle bis dahin absolvierten Spiele der Mannschaft mit 0 Pins und 0 Punkten
gewertet
Mannschaften :
3.1. Eine Mannschaft besteht normalerweise aus 4 Spielern (Damen und Herren)
und maximal 1 Ersatzspieler pro Starttag (2 Starts pro Spieltag). Es können
also an einem Spieltag maximal 10 Spieler zum Einsatz kommen Nach dem
ersten Einsatz sind die Spieler Mannschaftsgebunden.
3.2. Sollte eine Mannschaft an einem Spieltag (ob entschuldigt oder nicht) nicht
oder unvollständig, also nur mit einem, zwei oder drei Spielern anwesend sein
wird 15 Minuten nach dem offiziellen Ligastart (z.B. Start 15.00 Uhr, Beginn
15.15 Uhr) begonnen. Den Start gibt der Ligaleiter bekannt. Trifft die
Mannschaft bzw. der fehlende Spieler nach dem Start der gegnerischen
Mannschaft ein, so darf der/diese ohne Probewürfe in dem Frame eingreifen,
in dem sich die Mannschaft zu diesem Zeitpunkt befindet. Ein Nachspielen der
fehlenden Frames ist nicht gestattet.
3.3. Sollte eine Mannschaft nur die erste Serie absolvieren, erhält sie für den
zweiten Start 0-8 Punkte. Es erfolgt keine Disqualifikation (ebenso im
umgekehrten Fall, durch z.B. Verspätung etc.)
3.4. Hat sich die Mannschaft oder Spieler telefonisch gemeldet und mitgeteilt, dass
sie später als 15 Minuten nach der Startzeit eintrifft, wird trotzdem nach der
15-minütigen Wartezeit mit dem Spiel begonnen, und die Mannschaft kann in
dem Frame weiterspielen in dem sich die gegnerische Mannschaft befindet.
Nachspielen ist auch in diesem Fall nicht gestattet, ebenso das absichtliche
Verzögern des Spiels.
3.5. Sollte eine Mannschaft an einem Spieltag gar nicht erscheinen, so gilt die
Mannschaft als nicht angetreten, und wird auf einen Abstiegsplatz
disqualifiziert. Für die Neuberechnung der Tabelle ist Punkt 2.11 zu
beachten. Die bis dahin gespielten Spiele werden aber für die FBV -
Schnittliste gewertet.
3.6. Kann eine Mannschaft an einem Spieltag nur mit 1, 2 oder 3 Spielern antreten,
so ist es möglich einen sogenannten „Blindspieler“ einzusetzen. Dieser
Blindspieler wird mit 130 Pins gewertet. D. h. eine Mannschaft die zu einem
Spieltag nur mit einem oder zwei Spielern antritt wird nicht disqualifiziert,
aber es wird auch in diesem Fall nur ein Blindspieler gewertet.
3.7. Der Blindspieler wird wie ein „normaler“ Spieler eingesetzt. Sollte ein
Blindspieler eingewechselt werden, darf die betroffene Mannschaft keine
weiteren Spieler mehr einwechseln.
3.8. Der eingesetzte Blindspieler muss auf dem Spielzettel als „Blindspieler“
eingetragen werden. Wichtig : Die Mannschaft die einen Blindspieler
einsetzt, muss in der Saison mindestens einmal komplett angetreten
sein. Die Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation und die Mannschaft wird
auf einen Abstiegsplatz gesetzt.
3.9. Verletzt sich ein Spieler während eines Spieles, so muss der Ersatzspieler im
selben Frame weiterspielen. Hat die Mannschaf bereits gewechselt muss sie
das Spiel mit 3 Spielern beenden. Ist kein Ersatzspieler vor Ort, bleibt das
Ergebnis des verletzten Spielers erhalten, und ab dem nächsten Spiel kann
ein Blindspieler eingesetzt werden
Sonstiges :
4.1. Dem Ligaleiter jeder Liga ist es vorbehalten bei den Starts Ausweiskontrollen
durchzuführen. Sollte ein Spieler ohne Ausweis antreten, so darf er spielen.
Der Ligaleiter muss sich aber innerhalb von 48 Stunden beim FBV-Büro
darüber informieren, ob dieser betreffende Spieler spielberechtigt war. Sollte
dies nicht der Fall sein, so wird der Spieler für den Spieltag aus der Wertung
genommen und kann auch nicht durch einen Blindspieler (130 Pins) ersetzt
werden. Außerdem hat der Ligaleiter dieses dem zuständigen Ligabearbeiter
und dem FBV-Sportwart mitzuteilen. Die Mannschaft erhält in diesem Fall eine
Verwarnung, die bei wiederholtem Einsatz eines nicht spielberechtigtem
Spielers innerhalb einer Saison dazu führt, dass die Mannschaft
disqualifiziert und komplett aus der Wertung genommen wird (Abstieg in die
unterste Klasse).
4.2. Für die Neuberechnung der Tabelle ist Punkt 2.11 zu beachten
4.3. Als nicht spielberechtigt gelten auch Spieler, die zum Zeitpunkt ihres
Ligastarts den FBV - Jahresbeitrag noch nicht entrichtet haben
4.4. Die bis zum Zeitpunkt der Disqualifikation gespielten Spiele werden für die
FBV - Schnittliste gewertet. Spiele, die in dem Start gespielt wurden, der zur
Disqualifikation führte, werden nicht für die Ligabestleistungen herangezogen,
die übrigen bleiben erhalten.
4.5. Regeländerung bezüglich Rauchverbots in Gaststätten, Sportanlagen etc.:
Bei den Liga-Starts sollte das Rauchverbot während der 3er-Serie eingehalten
werden. Kommt es durch mehrfache Abwesenheit eines oder mehrerer Spieler
im Verlauf der 3er-Serie zu einer Spielverzögerung, so ist der verantwortliche
Ligaleiter berechtigt, nach einmaliger erfolgter Verwarnung, das Spiel der
betreffenden Mannschaft fortsetzen zu lassen und die ausgefallenen Frames
zu nullen !. Nach Absolvierung der ersten Serie aller teilnehmenden
Mannschaften kann nach Bedarf (Absprache mit den Mannschaftsführern vor
dem 1. Start) durch den Ligaleiter eine 10-minütige Pause für die Raucher
eingeplant werden. Ebenso kann bei längeren Bahnenstopps für die
betroffenen Spieler eine Erlaubnis zum Aufsuchen der Raucherräume durch
den Ligaleiter erfolgen.
Spielzettel
5.1. Alle Spielzettel die nicht korrekt ausgefüllt sind, werden nicht in der Wertung
berücksichtigt. Die Spielzettel müssen leserlich ausgefüllt werden.
Verantwortlich für die Ausfüllung des Spielzettels sind beide
Mannschaftsführer der Begegnung. Die Mannschaftsführer werden auf dem
Spielzettel mit einem „X“ gekennzeichnet.
5.2. Korrekt ausgefüllte Spielzettel müssen enthalten :
• Namen der Mannschaften
• Vor- und Nachname jeden Spielers (keine Abkürzungen oder
Spitznamen)
• 8-stellige FBV-Mitgliedsnummer (vollständig)
• Kennzeichnung des Mannschaftsführer („X“)
• Sämtliche Spielergebnisse (komplett addiert und leserlich)
• Unterschriften beider Mannschaftsführer
5.3. Jede Mannschaft ist für die Eintragung der Ergebnisse ihrer Mannschaft selbst
verantwortlich. Nicht eingetragene Ergebnisse zählen bei der Kontrolle nicht.
Nach Abgabe der Spielzettel an den Ligaleiter dürfen vergessene Ergebnisse
nicht nachgetragen werden. Sind Spielzettel nicht von den beiden
Mannschaftsführern unterschrieben, gehen spätere Reklamationen zu Lasten
der betreffenden Mannschaften.
5.4. Der Sportwart (in Absprache mit dem Sportausschuss/Vorstand) behält sich
spielweisende Schritte vor. Über Disqualifikationen und Bestrafungen der
einzelnen Mannschaften entscheidet der FBV-Sportwart.
5.5. Der vom Sportausschuss eingesetzte Ligaleiter ist während des Liga-
Spielbetriebes weisungsbefugt, sollte Unklarheiten jedoch nach dem Spieltag
mit dem zuständigen Sportwart bzw. Sportausschuss klären
Stand Oktober 2009
Wechsel
6.1. Allen Spielern in der Landesliga ist es gestattet nach dem Einsatz in einer
Mannschaft (Festspielprinzip) während der Saison auf Antrag die
Spielberechtigung für eine andere Ligamannschaft zu erhalten. Der Antrag
muss bis Mittwoch vor dem entsprechenden Spieltag beim Sportwart zur
Genehmigung aus organisatorischen Gründen vorliegen. Der Sportwart erteilt,
oder verweigert den entsprechenden Antrag in schriftlicher Form (Mail, Brief
etc.). Gleichzeitig erfolgt die Mitteilung an die betreffenden Ligaleiter und
Sachbearbeiter der Landesligen (Sportausschuss). Der betreffende Spieler
wird dann zum Stammspieler in der neuen Mannschaft und verliert die
Spielberechtigung in der bisherigen.
6.2. Der Wechsel kann nur innerhalb eines Bundeslandes von Mannschaft zu
Mannschaft oder von Anlage zu Anlage erfolgen.
6.3. Ein Wechsel während der Saison wird nur einmal pro Spieler genehmigt.
6.4. Der Wechsel kann nur vor einem kompletten Spieltag erfolgen. Ein Wechsel
des Spielers während der beiden Serien ist nicht gestattet.
6.5. Die Regelung 1.4 bleibt bestehen (Wechsel Bundesland). Innerhalb des
neuen Bundeslandes kann jedoch noch ein einmaliger Wechsel während der
Saison erfolgen.
6.6. Für das Landesligafinale ist ebenfalls ein Wechsel vor dem 1. Start erlaubt
(mit Genehmigung).
Dezember 2009
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